Wohnungs- und Haushaltsauflösungen
Komplette Räumung von Wohnungen und Häusern im Auftrag der Verwaltung, des Vermieters oder des Nachlassverwalters – etwa nach einem Todesfall, bei einem Umzug ins Pflegeheim oder nach einem Auszug.
Zusatzleistung · Entrümpelung
Wir räumen Wohnungen, Keller, Büros und Lager im Auftrag von Hausverwaltungen, Vermietern, Nachlassverwaltern, Betreuern und Unternehmen – und reinigen auf Wunsch direkt im Anschluss.

Für Geschäftskunden
Für private Auftraggeber bieten wir Entrümpelungen nicht an.
Von der einzelnen Kellerfläche bis zur kompletten Auflösung:
Komplette Räumung von Wohnungen und Häusern im Auftrag der Verwaltung, des Vermieters oder des Nachlassverwalters – etwa nach einem Todesfall, bei einem Umzug ins Pflegeheim oder nach einem Auszug.
Keller, Dachböden, Garagen, Schuppen und Außenflächen – zum Beispiel vor einer Sanierung oder wenn Gemeinschaftsflächen zugestellt sind.
Büros, Lagerräume, Praxen und Werkstätten, einschließlich Entsorgung von Altgeräten. Die Aktenvernichtung organisieren wir über einen spezialisierten Fachpartner.
Räumung vermüllter oder stark verschmutzter Wohnungen, sogenannter Messie-Wohnungen. Eine erforderliche Desinfektion führt ein Fachpartner aus; wir koordinieren den Ablauf.
Nach der Räumung übergeben wir das Objekt besenrein oder grundgereinigt. Sie stimmen nur einen Termin ab statt zwei Gewerke.
Mehr zur SonderreinigungObjekt, Etage, ungefährer Umfang und Wunschtermin – Fotos helfen bei der ersten Einschätzung.
Je nach Umfang schauen wir uns das Objekt vor Ort an oder schätzen anhand der Fotos ein.
Mit Räumung, Entsorgung und optionaler Reinigung als getrennten Posten.
Zum vereinbarten Termin – besenrein oder grundgereinigt, wie vereinbart.
Unbekanntes können Sie offen lassen. Fotos senden Sie uns nach unserer ersten Rückmeldung per E-Mail.
Nein. Wir arbeiten ausschließlich für Geschäftskunden – zum Beispiel für die Hausverwaltung, den Vermieter, den Nachlassverwalter oder den gesetzlichen Betreuer, die uns beauftragen.
Was aufbewahrt, übergeben oder entsorgt wird, legen wir vor Beginn gemeinsam mit Ihnen schriftlich fest.
Wir trennen und entsorgen fachgerecht. Die Entsorgung weisen wir im Angebot als eigenen Posten aus, damit Sie die Kosten nachvollziehen können.
Ja. Auf Wunsch übergeben wir das Objekt besenrein oder grundgereinigt – bereit für die Übergabe oder die Neuvermietung.
Das hängt von Umfang und Auslastung ab. Nennen Sie uns Ihre Frist in der Anfrage; wir sagen Ihnen bei der Rückmeldung verbindlich, ob wir sie halten können.
Rückruf in 2 Klicks
Telefonnummer und Name genügen. Sie wählen den Zeitraum, wir rufen zurück und klären alles Weitere unkompliziert am Telefon.